Als Einzigster aus unserem Verein nimmt Lothar Kollberg (Elo 2022) teil
Runde 1: Kollberg-Mietzelfeldt (1746) 1:0
Runde 2: Hiller (1831- Kollberg 0:1
Runde 3: Kollberg- Brustkern (FM) (2226) 1/2 :1/2 nach 54 Zügen in gut 3,5 Std Glückwunsch
Runde 4: Wagner-Michel(WIM und aktuelle Europameisterin der Senioren) (2102) - Kollberg 1:0
Runde 5: Kollberg- Cichon (1692) 1:0
Runde 6: Hildebrand (2060) - Kollberg 1:0
Runde 7: Kollberg - Stein (1795) 1:0
Runde 8: Paul(1958) - Kollberg 1:0
Runde 9: Becker (1746) - Kollberg 1/2:1/2
Endergebnis nach der 9. Runde -> hier
Hier ein kurzer Bericht von Lothar zum Spielort:
"Das Bootshaus der TSG Schöneweide hat einen großen Spielsaal innen und einen kleinen
außen als Wintergarten mit Blick auf die Spree. Unter Coronabedingungen
spielen die führenden 14 Spieler im Wintergarten, und dieses Privileg
habe ich seit der 2. Runde inne. Hoffentlich bis zum Ende des Turniers!
Es gibt auch eine Gaststätte im Bootshaus, dort schildern manche
wortreich ihre schachlichen Heldentaten. Viel Platz zum Analysieren ist
nicht. Heute wurden kurzfristig alle 70 Teilnehmer von 2 netten Damen
getestet, ebenso wie am ersten Spieltag. Mir ist kein Fall eines
positiven Covid-Testergebnisses bekannt."
Aktuelles zur Situation im Berliner Sport (21. Januar 2022)
Der Berliner Senat hat die dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen, welche am 22. Januar 2022 in Kraft tritt. Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 18. Februar 2022 Gültigkeit. Mit der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung trägt der Senat den bundesrechtlichen Änderungen unter anderem des Infektionsschutzgesetzes und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Rechnung.
Ergänzend dazu finden Sie konkrete Maßnahmen für die einzelnen Gesellschaftsbereiche auf der Homepage der Senatskanzlei.
DAILY UPDATE:
Der Senat hat nach unserer Intervention Sporttreibende mit der Auffrischungsimpfung (sogenannte Boosterimpfung) von der zusätzlichen Testpflicht befreit. § 9a der Verordnung, der es Personen mit Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erlaubt, auf den zusätzlichen Test zu verzichten, gilt somit auch für den Sport. Diese Regelung gilt ab sofort.
Weitere Änderungen für die Sportausübung haben sich weder bei ungedeckten noch bei gedeckten Sportstätten ergeben.
Über weitere Veränderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
|
|